Begriffserklärungen

Was bedeutet Treibhausgaspotenzial (CO2e)?

  • 3565821_zugriffschutz-teaser_1xgnX__GGNiZd wählbar2021 ON TOUR diskutierte mit Kandidierenden im Wahlkreis Schwäbisch Hall – Hohenlohe Foto: Seidel, HZ vom 15.9.2021 ab 3. von links: Valentin Abel, FDP; Christian von Stetten, CDU; Kevin Leiser, SPD; Harald Ebner, Bündnis 90 / Die Grünen; Cedric Schiele, Die Linke #wählbar2021 ON TOUR diskutierte im Wahkreis 268 Schwäbisch Hall - Hohenlohe mit den Direktkandidierenden von Bündnis 90/ Die Grünen, Die Linke, FDP und SPD. Kevin… Mehr erfahren
  • Bildschirmfoto 2021-09-09 um 09.04.34 #wählbar2021 ON TOUR diskutierte mit Kandidierenden in Konstanz Wählbar2021 ON TOUR diskutierte im Wahlkreis 287 Konstanz in Kooperation mit Fridays for Future Konstanz bei schönem Wetter im KlimaCamp im Pfalzgarten am Münster mit Sebastian Lederer (B90/Die Grünen), Andreas Jung (CDU), Dr. Sibylle Röth (Die Linke) und Dr. Lina Seitzl (SPD) über wirksamere Maßnahmen zum Klimaschutz Hier geht es zur Aufzeichnung. Am Abend des… Mehr erfahren
  • index9 #wählbar2021 ON TOUR diskutierte in Balingen mit Thomas Bareiß, CDU – zur Aufzeichnung Vom 1. bis 3. September war #wählbar2021 ON TOUR im Wahlkreis 295 Zollernalb Sigmaringen unterwegs. Wie bereits im Juli diskutieren wir mit Wählenden in Albstadt, Balingen und Sigmaringen, mit welchen Maßnahmen wirksamerer Klimaschutz vorangebracht werden kann. In Balingen stellte sich dann der Kandidat der CDU und parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Thomas… Mehr erfahren
  • Kandidierende_2021_09_06 Über 1.000 Bundestagskandidierende nehmen Stellung zum Klimaschutz CDU/CSU-Kandidierende zögern weiter sich zu positionieren – JETZT AUFFORDERN Berlin/Freiburg, 31. August 2021. Seit dem Start der Initiative #wählbar2021 Bundestagskandidat*innen auf dem Klimaprüfstand Mitte Juni haben mit dem heutigen Tag über 1.000 Kandidierende Stellung zu den Maßnahmenvorschlägen auf wählbar2021.de und damit wirksamerem Klimaschutz genommen. Und noch immer kommen täglich neue hinzu. Abgstimmt haben auch die… Mehr erfahren
  • Bildschirmfoto-2021-08-29-um-22.54.33 #wählbar2021 ON TOUR diskutierte mit Kandidierenden in Oberhausen – zur Aufzeichnung Am 29. August war die „Wähl-Bar“ zu Gast im Wahlkreis 117 Oberhausen Wesel III. In Kooperation mit dem Bündnis zum Erhalt des Sterkrader Waldes diskutierten wir im Ev. Jugend- und Kulturzentrum Emscherdamm in Oberhausen-Holten mit den Kandidierenden von Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und SPD u. a. die Themen Energiwende und Klimaschutz im Allgemeinen, klimaneutrale… Mehr erfahren
  • Bildschirmfoto 2021-09-04 um 15.17.17 #wählbar2021 ON TOUR diskutierte mit Kandidierenden in Paderborn – zur Aufzeichnung Vom 26. bis 28. August war die "Wähl-Bar" zu Gast im Wahlkreis 137 Paderborn. In Kooperation mit Parents for Future Paderborn diskutierten wir beim Klimafestival auf dem Paderborner Rathausplatz mit den Kandidierenden von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke, FDP und SPD die Themen Energiwende und Klimaschutz im Allgemeinen, das Thema Wärmewende, das Thema klimaneutrale… Mehr erfahren
  • 4A9B6BDA-8C13-4CE7-9DAF-07084EFBA43D-1024x765 #wählbar2021 ON TOUR im Wahlkreis 295 Zollernalb – Sigmaringen Sigmaringen, 21. bis 23. Juli 2021. Drei Tage lang war #wählbar2021 Bundestagskandidat*innen auf dem Klimaprüfstand im Wahlkreis 295 Zollernalb - Sigmaringen unterwegs, um mit den Wahlkreiskandidat*innen und Wählenden ins Gespräch zu kommen. Was sie zu den Maßnahmenvorschlägen von #wählbar2021 sagen, finden Sie hier oder fordern Sie sie auf, Haltung zu beziehen. Start mit DGB-Podiumsdiskussion zu… Mehr erfahren
  • Postv2 „Spielregeln fürs Klima“ neu setzen Online-Spiel zur Bundestagswahl gestartet. Am 26. September wählt Deutschland den 20. Deutschen Bundestag. Ein Thema, dass viele Menschen bewegt ist der Klimaschutz. „Während viele Parteien versprechen, schärfere Klimaziele zu erreichen bleibt die Diskussion, mit welchen Maßnahmen dies geschehen soll, oft im Ungefähren“, sagte Ulf Sieberg, Mitinitiator von #wählbar2021 und Leiter des Berliner Büros des CO2… Mehr erfahren

Länder wie die Schweiz bemessen ihren CO2-Preis anhand des Kohlenstoffgehaltes der fossilen Energieträger. CO2 ist das bekannteste und wichtigste, aber nicht das einzige anthropogene Treibhausgas. Beispielsweise heizen auch Methan und Lachgas (Distickstoffmonoxid) das Klima auf, dies jedoch pro Kilogramm oder Tonne sehr viel stärker als CO2. Um die verschiedenen Treibhausgase vergleichbar zu machen, werden sie hinsichtlich ihrer Klimaschädlichkeit (Erwärmungspotenzials) in Kohlendioxidäquivalente (CO2e) umgerechnet.

Spätestens angesichts der Diskussion um die Vorketten und Leckageemissionen aus verschiedenen Quellen genutzten Erdgases, müssen die Berechnungen einheitlicher Preise auf Treibhausgas sich auf Faktoren beziehen, die die Vorkettenemissionen und die Wirkung der Treibhausgase über die Zeit in der Atmosphäre (Global Warming Potencial GWP) angemessen berücksichtigen.

Was sind Externalitäten?

Die „ökologische Wahrheit“ in den Preisen spür- und sichtbar werden zu lassen, bleibt eine der zentralen Aufgaben der Politik. Dies gilt nicht nur in Form von wirksamen Preisen auf Treibhausgase, sondern kann sich auch auf andere Externalitäten beziehen. Externalitäten werden hier verstanden als Schadenskosten für die Umwelt, die bei Produktion und Konsum entstehen, jedoch nicht beim Verursacher anfallen.

Klimaschadenskosten in den Bereichen Gebäude, Industrie und insbesondere beim Verkehr nur eine Externalität, die es als Umweltschadens- und Gesundheitskosten zu berücksichtigen gilt. So haben Modellrechnungen ergeben, dass sich die Kosten der Energiewende mit dem Verzicht auf fossile Brennstoffe sich alleine durch die geringeren Gesundheitskosten durch saubere Luft amortisieren könnte (Shindell 2020). Im Verkehr werden auch die Infrastrukturkosten nicht gesondert ausgewiesen, wie beispielsweise bei den Netzentgelten beim Gas- oder Stromnetz.

Unterschiedliche Externalitäten in verschiedenen Sektoren:

Die Bepreisung von Externalitäten, wie ein CO2-Preis, kann nicht nur bei der Produktionsweise, sondern auch bei der Nachfrage, z.B. Holz statt Stahl oder Beton als Baustoff zu verwenden, zu mehr Nachhaltigkeit führen. Idealerweise werden über kurz oder lang alle Umweltexternalitäten eingepreist, um nicht die eine Umweltbelastung (z.B. Treibhausgase) in eine andere (z.B. Artensterben durch Staudämme) zu verschieben.

Was meint Carbon Leakage?

Energieintensive oder treibhausgasintensive Unternehmen können durch Kosten, die durch nicht einheitliche Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, wie z.B. der Teilnahme an einem Emissionshandel oder durch Beteiligung an der EEG-Umlage entstehen, gegenüber Konkurrenten in anderen Ländern Wettbewerbsnachteile haben, wenn die Kosten nicht an die Kunden weitergegeben werden können.
Für sie herrscht daher ein Risiko, ihre Produkte aufgrund höherer Kosten nicht mehr verkaufen zu können, und damit droht die Verlagerung von Produktion und folglich auch von Treibhausgasemissionen an Standorte im Ausland oder Unternehmen, die nicht den gleichen Anforderungen unterliegen. In diesem Falle spricht man von einem „Carbon-Leakage-Risiko“. Eine direkte Betroffenheit vom Carbon-Leakage-Risiko wird angenommen, wenn z.B. durch die Teilnahme am EU-ETS höhere Kosten entstehen, die wegen des intensiven Wettbewerbsdrucks gegenüber Unternehmen außerhalb der EU nicht an die Kunden weitergereicht werden können. Von einem indirekten Carbon-Leakage-Risiko ist die Rede, wenn Unternehmen eine besonders hohe Stromintensität (Anteil Stromverbrauch am Produkt) aufweisen und höhere Strompreise zahlen müssen als ein vergleichbares Unternehmen im Ausland.
Das Carbon-Leakage-Risiko ist umso größer, je weniger Länder wirksame CO2e-Preise eingeführt haben und je größer die Unterschiede bei den CO2e-Preisen zwischen Regionen oder Ländern sind, je treibhausgasintensiver die Produktion von Gütern oder Dienstleistungen ist, je wettbewerbsintensiver die Märkte sind und je weniger Unternehmen höhere Kosten an die Nutzer weitergeben können, je niedriger „Handelskosten“ wie Zölle oder Transportkosten oder andere regulatorische Hindernisse (Bürokratie) sind, und je stärker die Nachfrage auf Preisänderungen (Preiselastizität) reagiert und z.B. durch andere Produkte ersetzbar ist (vgl. auch Felbermayr & Peterson 2020).

Was sind Differenzverträge (Carbon Contracts for Difference)?

In der Regel sind Umstellungen von Produktionsprozessen in der Industrie mit erheblichen Sprunginvestitionen verbunden (z.B. Ersatz von Erdgas als Energieträger durch Grünen Wasserstoff). Sprunginvestitionen zeichnen sich bei kompletten Verfahrensumstellungen oft durch überdurchschnittlich hohe Finanzierungsvolumina mit entsprechend hohen Risiken und Fremdfinanzierungsbedarf aus. Die zugrundliegenden CO2-Vermeidungskosten der Umstellung sind deutlich höher, als die auch bei gestiegenem Minderungspfad steigenden CO2-Preise im EU-ETS erwarten lassen. Damit bleibt eine Finanzierungslücke bei treibhausgasintensiven Unternehmen bestehen, die z.B. durch Verträge zwischen dem Staat und dem investierenden Unternehmen geschlossen werden kann (Differenzverträge oder Carbon Contracts for Difference, CfD). Hierzu schließt der Staat mit einem Industrieunternehmen einen Vertrag, in dem er Zuschüsse zahlt, solange der Preis für Treibhausgase zu niedrig ist, um in treibhausgasneutrale Produktionsanlagen investieren zu können oder die Betriebskosten wie z.B. den Einkauf von Grünem Wasserstoff decken zu können. Wenn der CO2-Preis schließlich ansteigt, zahlt das Unternehmen an den Staat zurück. Beispiel: Angenommen die Vermeidungskosten (abzgl. eingesparte Betriebskosten) eines neuen treibhausgasneutralen Produktionsverfahrens in der Chemie über Grünen Wasserstoff liegen bei 170 € pro Tonne CO2e, der Preis des EU-ETS aber nur bei 50 € pro Tonne. So fehlen dem Unternehmen 120 € pro Tonne, die er nicht z.B. über den Verkauf von entsprechend nicht benötigten EU-ETS Zertifikaten einnehmen kann. Diese stellt der Staat so lange zur Verfügung, bis die EU-ETS-Preise die Höhe von 170 € pro Tonne CO2e erreicht haben. Auf diese Weise kann das Unternehmen sofort mit der treibhausgasneutralen Produktion seines Grundstoffes beginnen und muss nicht erst warten, bis die CO2-Preise das entsprechende Niveau erreicht haben. (vgl. auch DIW 2019).