Positionspapier Nr.1/2021: Bundesmobilitätsgesetz und fahrleistungsbezogene Pkw-Maut

Klimaschutzziele nur mit Verkehrswende erreichbar!

Eine Verkehrswende braucht zur Umsetzung ein Bundesmobilitätsgesetz!

Verkehrswende ist über eine fahrleistungsbezogene Pkw-Maut finanzierbar!

Der aktuelle „Bundesverkehrswegeplan 2030“ (BVWP) verstößt gegen das Pariser Klimaschutzabkommen (1,5-Grad-Limit), gegen Artikel 20a des Grundgesetzes (Erhaltung der Lebensgrundlagen) sowie gegen § 13 Absatz 1 des Klimaschutzgesetzes (vgl. Rechtsgutachten im Auftrag des BUND sowie Urteil des Bundesverfassungsgerichts Verpflichtung des Staates zum Klimaschutzes nach Artikel 20a GG).

Deshalb muss es ein Bundesmobilitätsgesetz geben, mit dem Klimaschutz- und Mobilitätsziele erreicht sowie ihre Umsetzung finanziert werden können.

Motivation

Die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor sind seit 1990 unverändert hoch. Gleichzeitig hat sich die Bundesrepublik mittels Klimaschutzgesetz selbst dazu verpflichtet, die Emissionen von 2019 bis 2030 aus dem Verkehr um 48% zu senken (UBA 2021). Dies ist eine gewaltige Aufgabe und kann nur durch eine Neuordnung des rechtlichen Rahmens gelingen.

Bundesmobilitätsgesetz

Erst mit einem die Verkehrsträger übergreifenden Bundesmobilitätsgesetz wird es möglich, die bislang getrennten Gesetze (BundesschienenwegeausbaugesetzBundeswasserstraßenausbaugesetz, Fernstraßenausbaugesetz) auf eine Grundlage zu stellen, die planenden Institutionen und Behörden die notwendige Rechtssicherheit gibt. Nur über eine Neuordnung des Rechtsrahmens wird Verkehrswegeplanung zu einer Mobilitätsplanung, die an ökologischen und gemeinwohlorientierten Kriterien, wie z.B. dem Klimaschutz, der Teilhabe an Mobilität oder dem Gesundheitsschutz, ausgerichtet werden kann.

Beispiel

Ganz konkret bedeutet das, dass die Planungsbehörden mehr Freiraum bei der Umsetzung der Verkehrswende bekommen würden. Heutige Engpassanalysen (EPA) sind auf einen Verkehrsträger fokussiert und führen zu eingeschränkten Handlungsoptionen (Bundesverkehrswegeplan 2030, S. 24). So ist es z.B. unmöglich, auf einen festgestellten Engpass auf einer Autobahn mit einem Ausbau der Schiene, des ÖPNV oder der Radinfrastruktur zu reagieren.

Finanzierung

Neben dem passenden Rechtsrahmen bedarf die Transformation des Verkehrssektors auch einer hinreichenden Finanzierung. Um die oben erwähnten Minderungsziele zu erreichen, muss der Diesel- und Benzinverbrauch von heute an bis 2030 um ca. 40% fallen. Dies impliziert jährlich zunehmende Steuerausfälle bei der Energiesteuer auf Benzin und Diesel. Bei einem Steueraufkommen von rund 36 Mrd. € (2019) aus Benzin und Diesel sind das am Ende ca. 14 Mrd. € pro Jahr. Bei einer linearen Abnahme der Steuereinnahmen summieren sich die Mindereinnahmen in 10 Jahren auf rund 70 Mrd. €. Der BWVP wird von der Bundesregierung als Regierungsprogramm beschlossen und stellt keine gesetzliche Regelung dar. Er war bereits in der Vergangenheit unterfinanziert und legt seinen Schwerpunkt in der Planung mit 49 % des gesamten Kapitals bis heute auf den Straßenbau. Der aktuelle BVWP 2030 soll eine Reduktion von insgesamt von 0,4 Mio. Tonnen CO2-Einsparung pro Jahr bis 2030 (BVWP, S. 24) bewirken – das reicht bei weitem nicht aus, um das im Klimaschutzgesetz festgeschriebene Einsparungsziel in Höhe von 65 Mio. Tonnen CO2e  von 2020 bis 2030 („Zulässige Jahresemissionsmengen“) zu erreichen.

Externe Kosten internalisieren – die fahrleistungsbezogene Pkw-Maut

Neben den Kosten für den Erhalt und Ausbau der Infrastruktur verursacht der Verkehrssektor auch erhebliche externe Kosten: Für das Jahr 2017 belaufen sich diese auf rund 150 Mrd. €, davon entfallen nahezu 95% (141 Mrd. €) auf den Straßenverkehr (Allianz pro Schiene 2019). Im Personenverkehr entfallen mit 104 Mrd. € die höchsten Kosten auf die Pkw-Nutzung. So verursachen Pkw-Nutzende pro Kilometer mit rund elf Cent pro Kilometer mehr als dreimal so hohe externe Kosten wie Bahnfahrende.

Trotz steigender Verkehrsleistung und wachsendem Pkw-Bestand stagniert das Aufkommen der verkehrsbezogenen Steuern und Abgaben. Die Einnahmen aus Energiesteuer, Kfz-Steuer und Lkw-Maut betrugen im Jahr 2020 etwa 50 Mrd. € (2019 etwa 53 Mrd. €) und decken damit bei weitem nicht die externen Kosten des Autoverkehrs. Die größte Einnahmequelle sind die Steuern auf Benzin und Diesel. Elektroautos sind sowohl von der Energiesteuer wie auch der Kfz-Steuer befreit. Mit zunehmendem Anteil an Elektroautos werden die Einnahmen sinken.

Um die notwendige Infrastruktur in eine klimaverträgliche Verkehrswende zu steuern, braucht es Instrumente, die einfach, transparent, lenkend, zügig und wirksam die Verkehrswende einleiten, beschleunigen und finanzieren.

Eine fahrleistungsbezogene Pkw-Maut würde jeden auf dem Straßennetz zurückgelegten Kilometer verursachergerecht mit einer Gebühr belegen. Der häufig erhobene Einwand, die Erfassungskosten wären zu hoch, bezieht sich auf die Umsetzungsvariante mit externen Kameras wie z.B. bei der City-Maut in London. Inzwischen gibt es aber einen deutlich kostengünstigeren Weg, um die zurückgelegte Strecke zu erfassen. Mit sogenannten On-Board-Units im Zusammenspiel mit Global Navigation Satellite Systems (GNSS) liegen die Erfassungskosten bei etwa 0,6 c/km (Rapp 2019). Dies ist eine erprobte Technik, die so auch bei der deutschen Lkw-Maut zum Einsatz kommt (BMVI 2021). Die Frage nach dem Datenschutz ist berechtigt, kann mittels verschlüsselter Übertragung und einer strengen Regulierung der Datenströme aber als gelöst betrachtet werden. So hat auch der Bundesbeauftragte für Datenschutz Ulrich Kelber bestätigt, dass eine fahrleistungsabhängige Pkw-Maut prinzipiell mit den deutschen Datenschutzgrundsätzen vereinbar ist (ZDF 2019).

Die Einführung der fahrleistungsbezogenen Pkw-Maut wird von kommunaler Seite schon seit 2014 gefordert. Die Kommunen haben mit 500.000 km das größte Straßennetz zu unterhalten und leiden seit Jahren unter klammen Finanzen. Darüber hinaus plädieren sie für eine intelligente Ausgestaltung der Pkw-Maut, um Probleme wie Lärm-Emissionen und Überlastung der Straßen zu Stoßzeiten einzudämmen (DStGB 2014).

Die Transformation des Verkehrssektors ist längst überfällig und muss deswegen nun umso entschlossener angegangen werden. Ein Bundesmobilitätsgesetz würde den beteiligten Akteur*innen eine solide Rechtsgrundlage bieten und den nötigen Freiraum schaffen. Kombiniert mit einer fahrleistungsbezogenen Pkw-Maut kann dieses Unterfangen nicht nur auf der planerisch-theoretischen Ebene, sondern auch auf der Umsetzungsebene gelingen (vgl. auch Maßnahmenvorschlag 7 auf bundestag-im-klimaschutz.de).

Stand 12.11.2021

Positionspapier als pdf

Ansprechpartner: Dr. Jörg Lange

Geschäftsführender Vorstand
CO2 Abgabe e.V. | Alfred-Döblin-Platz 1 | 79100 Freiburg im Breisgau

Telefon: +49 (0)761 45 89 32 77
E-Mail: joerg.lange@co2abgabe.de |
Web:    co2abgabe.de | klimaschutz-im-bundestag.de

Die Initiative „Klimaschutz im Bundestag“ vertritt die These, dass erfolgreicher Klimaschutz im nächsten Bundestag nicht ohne parteiübergreifende Gesetzesinitiativen zu konkreten Klimaschutzmaßnahmen auskommt.
Die Mitglieder des 20. Deutschen Bundestages nach Art. 38 GG an Aufträge und Weisungen (Stichwort Partei- oder Fraktionsdisziplin) nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen und nach Art. 20a GG zur Erhaltung der Lebensgrundlagen und damit den Klimaschutzzielen von Paris verpflichtet.

#klimaschutz-im-bundestag hat auf der Grundlage zahlreicher Studien und dem Wissen von Menschen aus der Praxis umsetzbare Vorschläge zusammengestellt, die in der aktuellen Legislaturperiode zur Erhaltung der Lebensgrundlagen die notwendige Transformation in Gesellschaft und Arbeitswelt einleiten können. Die Bundestagsabgeordneten sind aufgefordert, sich mit den dort gemachten Vorschlägen auseinander zu setzen und sie öffentlich zu bewerten, damit sich die Öffentlichkeit ein Bild machen kann, wie Sie zu konkreten Klimaschutzmaßnahmen stehen. Wenn sie die konkreten Maßnahmen alle oder teilweise ablehnen, können Sie auf #klimaschutz-im-bundestag alternative Vorschläge in die Diskussion einbringen. Sie können Ihre Bewertung oder Ihre eigenen Vorschläge auch jederzeit wieder ändern. Die Plattform #klimaschutz-im-bundestag bietet darüber hinaus die Möglichkeit, dass Bürgerinnen/Bürger mit den Abgeordneten des 20. Deutschen Bundestages über konkrete Maßnahmen zum Klimaschutz ins Gespräch kommen.

Endspurt für die Klimawahl

Noch sechs Tage, dann wählen über 60 Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger den 20. Deutschen Bundestag. Und es verspricht, spannend zu werden, denn wer am Ende die Nase vorne hat und welche Mehrheiten sich daraus ergeben, ist vollkommen offen. Das gilt im Übrigen auch für die Größe des Bundestages selbst.

Ob am Ende stabile Mehrheiten für wirksameren Klimaschutz stehen hängt vor allem auch daran, wen die Gruppe der über 60 jähirgen wählt. Denn mit 38,2 Prozent stellen diese die Mehrheit der Wählerinnen und Wähler. Umso dringender bedarf es einer Klimawahl.

Am Freitag, den 24. September rufen daher Fridays for Future wieder weltweit zur Demonstration auf (alle Orte auf der Website). Im Aufruf heißt es: „Wir müssen jetzt handeln, um die Klimakrise und das weltweite Artensterben einzudämmen und das 1,5-Grad-Limit des Pariser Klimaabkommens einhalten zu können. Bisher hat die Große Koalition auf den Protest von Millionen Menschen auf den Straßen nur halbherzig reagiert. Doch mit der Bundestagswahl können wir das ändern: Wenn wir erneut die Straßen füllen, machen wir gemeinsam Klima zum zentralen Thema der Wahl – und stimmen am 26. September für konsequenten Klimaschutz.

Wer unsere Stimme für die Bundestagswahl will, muss die Freiheit zukünftiger Generationen schützen und die Lösung der Klimakrise als riesige Gelegenheit begreifen, unsere Gesellschaft moderner, demokratischer und gerechter aufzustellen – für Millionen gute Jobs und ein besseres Leben für alle.“

Um sich neben den Parteien ein Bild von den Menschen zum machen, hat #waehlbar2021 die Bundestagskandidierenden auf den Klimaprüfstand gestellt. Wählende können sich so in ihrem Wahlkreis selbst ein Bild von den Direktkandidierenden und ihren Positionen zu machen. Anhand von 19 Maßnahmenpaketen haben über 1.000 Direktkandidierende Stellung bezogen. auffällig: Die Kandidatinnen und Kandidaten der Unionsparteien haben sich so gut wie nicht beteiligt. Dennoch führte #wählbar2021 auch zahlreiche Gespräche mit Kandidierenen der CDU, wie Wolfgang Schäuble, Andreas Jung, Philipp Albrecht, Carsten Müller und Thomas Bareiß.

wählbar2021 ON TOUR diskutierte mit Kandidierenden im Wahlkreis Rastatt

Nach einem erfolgreichen Infostand am Marktplatz in Rastatt (tagsüber), fand abends die Podiumsdiskussion mit Rastatter Kandidierenden von #wählbar2021 in Kooperation mit dem Klimabündnis Rastatt, Ravolution Rastatt & den Naturfreunden Rastatt statt.

Zu dem Diskussionabend waren die Direktkandidierenden von Bündnis 90/ Die Grünen, CDU, SPD, der Klimaliste und Volt sowie Rastatter Bürger:innen eingeladen. Die Moderation

Es war ein erfolgreicher kontroverser Abend, bei dem über die 19 Maßnahmenpakete von #wählbar2021 diskutiert wurde, und wie die Kandidat:innen diese persönlich umzusetzen wollen/ werden. Ca. 30 Bürgerinnen waren zugegen und mindestens 20 weitere verfolgten die Veranstaltung live per Stream.

Die Zeitungsartikel des Badischen Tageblattes und der Badischen Neuesten Nachrichten finden Sie hier.

wählbar2021 ON TOUR diskutierte mit Kandidierenden im Wahlkreis Schwäbisch Hall – Hohenlohe

Foto: Seidel, HZ vom 15.9.2021 ab 3. von links: Valentin Abel, FDP; Christian von Stetten, CDU; Kevin Leiser, SPD; Harald Ebner, Bündnis 90 / Die Grünen; Cedric Schiele, Die Linke

#wählbar2021 ON TOUR diskutierte im Wahkreis 268 Schwäbisch Hall – Hohenlohe mit den Direktkandidierenden von Bündnis 90/ Die Grünen, Die Linke, FDP und SPD.

Kevin Leiser (SPD) und Cedric Schiele (Die Linke) stellten sich jeweils in Schwäbisch Hall am Wählbar-Stand der Diskussion. Hier geht es zur Diskussion mit dem SPD-Kandidaten. Hier zur Diskussion mit dem Kandidaten der Linken.

Die Direktkandidaten von Bündnis 90 / Die Grünen, Harald Ebner und der FDP, Valentin Abel, stellten sich dann online einer gemeinsamen Diskussion zu den Maßnahmenvorschlägen von #wählbar2021. In Kooperation mit den Stadtwerken Hall diskutierten Gebhardt, Gentner, Geschäftsführer der Stadtwerke Hall und Ulf Sieberg live vom #wählbar-Stand in Künzelsau aus. Hier geht es zum ersten Teil der Diskussion, hier zum zweiten Teil.

Der Mandatsinhaber Christian von Stetten von der CDU stand für ein öffentliches Gespräch zu den Maßnahmenvorschlägen nicht zur Verfügung. Stattdessen lud er #wählbar2021 zu einem Rundgang in sein neustes Projekt ein, den Bau eines Gesundheitszentrums in unmittelbarer Nähe zu Schloss Stetten, um die vorbildliche Versorgung des Zentrums mit erneuerbaren Energien zu rühmen. Auch an einem Gespräch mit Wirtschaftsvertretern in Künzelsau zusammen mit Thomas Bareiß durfte #wählbar2021 teilnehmen. Bei all diesen Terminen wurde wie ebenso bei einem Wahlforum der Hohenloher Zeitung deutlich, dass von Stetten und Bareiß bei der Energiewende und beim Klimaschutz auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger setzen. Wörtlich sagte von Stetten beim Wahlforum: „Ich glaube, das müssen die Bürger regeln, nicht die Verwaltung.“ (HZ vom 15.9.2021) Vielleicht haben sich auch deswegen nur sehr wenige der 299 Direktkandidierenden von CDU CSU an #wählbar2021 beteiligt. Wie Bürgerinnen und Bürger sich u. a. angesichts staatlicher Subventionen fossiler Energieträger in Milliardenhöhe, Pendlerpauschale und fehlender Standards klimafreundlich verhalten sollen, sagte von Stetten allerdings nicht.

Wie groß wird der 20. Deutsche Bundestag und welche Folgen könnte das für wirksameren Klimaschutz haben?

(Foto https://wie-gross-wird-der-bundestag.de) Für die Bundestagswahl am 26. September 2021 stehen Direktkandidierende in 299 Wahlkreisen zur Wahl. Überhangmandate, die entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate bekommt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, sollen mit Listenplätzen der Partei in anderen Ländern teilweise verrechnet werden. Nachteilig dürfte sich das vor allem für die Unionsparteien auswirken. Die hatten zuletzt besonders viele Direkt- und Überhangmandate gewonnen. Eher nachteilig für andere Parteien könnte sich auswirken, dass drei Überhangmandate nicht durch Ausgleichsmandate für diese kompensiert werden. (DLF 2021, vgl. Spiegel online 2021) Das führt dazu, dass der Bundestag sogar noch größer werden könnte, als er es jetzt bereits ist. Statt der Sollgröße von 598 ist er bei der letzten Wahl 2017 durch den Ausgleich von Überhangmandaten auf 709 Abgeordnete angewachsen. Doch die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD untereinander sowie alle im Bundestag vertretenen Parteien konnten sich auf keine Wahlrechtsreform einigen, welche die Größe wirklich begrenzt hätte. Nun drohen bis zu 900 Mandate und mehr vergeben zu werden. Dadurch explodoeren nicht nur die Kosten, auch die Funktionsweise könnte beeinträchtigt werden, fürchten Experten.

Entscheidend wird das Verhältnis von Erst- und Zweitstimmenverteilung werden. Die Umfragen lassen vermuten, dass viele Unionswählende ihre Stimme splitten und mit der Zweitstimme FDP wählen. Würde dies bestätigt, würde der Fall eintreten, dass vor allem die Union mehr Direktmandate erhält, als ihr nach der Zweitstimme zustehen. Zudem würden vor allem FDP, Grüne und Linke für drei Überhangmandate keinen Ausgleich erhalten. Bei knappen Mehrheiten nach der Zweitstimme würde diese aber nicht automatisch auch eine Mandatsmehrheit im 20. Deutschen Bundestag bedeuten!

Nach derzeitigem Umfragetrend hätten eine Ampelkoalition (SPD, FDP, Grüne) oder eine Rot-Grün-Rote Koaltion zwar eine knappe Zweitstimmenmehrheit, blieben bei der Mandatsverteilung aber in der Minderheit. Das zeigt exemplarisch die proporz- und mehrheitsverzerrende Wirkung der drei unausgeglichenen Überhangmandate im geltenden Wahlrecht. Die Opposition hat beim Bundesverfassungsgericht dagegen geklagt. Die Entscheidung darüber steht aber noch aus. Damit droht dem Wahlergebnis im extremsten Fall die Nichtanerkennung und ggf. sogar Neuwahlen.

Bei einem knappen Zweitstimmenergebnis zugunsten einer Ampel oder von Rot-Grün-Rot dürfte nur dann tatsächlich auch mehr Abgeordnete der jeweiligen Koalition die Mehrheit bilden, wenn extrem wenige Unionswähler*innen ihre Partei mit beiden Stimmen wählen, und gleichzeitig extrem wenige Wähler*innen anderer Parteien zugunsten der Union splitten. Zudem würde so die Regelgröße des Bundestags gewahrt.

Wüchse der Bundestag in etwa wieder auf die Größe von heute (709 Mandate) an, müssten die Koalitionen trotz mehr Zweitstimmen mit einer Mandatsminderheit auskommen. Grund wäre die Anzahl der Überhangmandate.

Bläht sich der Bundestag ohne die Berücksichtigung von Splittingannahmen von Erst- und Zweitstimmen auf, kippt auch hier durch den Wegfall des Ausgleichs von drei im Wahlrecht absichtsvoll implementierte Überhangmandate auf rund 850 Abgeorndete auf. Die Koalitionen wären auch hier trotz besserem Zweitstimmenergebnis in der Mandatsminderheit. Splitten Wählende zugunsten der Unuonsparteien, könnte der Bundestag sogar auf weit über 900 Abgeordnete anwachsen. Klagt die Opposition dagegen, könnte das Wahlergebnis gekippt werden. (vgl. Dr. Robert Vehrkamp 2021)

Weche Folgen hätten die Szenarien für wirksameren Klimaschutz?

Diese Frage muss jeder Wählende selbst beantworten. Durch Vergabe von Erst- und Zweitstimme. Klimaschutz ist wählbar. Vergleichen Sie daher die Kandidierenden in Ihrem Wahlkreis. So geht es.

#wählbar2021 ON TOUR diskutierte mit Kandidierenden in Konstanz

Wählbar2021 ON TOUR diskutierte im Wahlkreis 287 Konstanz in Kooperation mit Fridays for Future Konstanz bei schönem Wetter im KlimaCamp im Pfalzgarten am Münster mit Sebastian Lederer (B90/Die Grünen), Andreas Jung (CDU), Dr. Sibylle Röth (Die Linke) und Dr. Lina Seitzl (SPD) über wirksamere Maßnahmen zum Klimaschutz

Hier geht es zur Aufzeichnung.

Am Abend des 8.9. stellte sich dann noch Frau Dr. Ann-Veruschka Jurisch (FDP) den Fragen von #wählbar2021 im online-Gespräch. Hier geht es zur Aufzeichnung.

Am 9. und 10. September finden Sie die „Wähl-BAR“ auf der Marktstätte in Konstanz. Dort sprechen wir Wählende an, um Sie zur Haltung Ihrer Kandidierenden zum Klimaschutz zu informieren.

#wählbar2021 ON TOUR diskutierte in Balingen mit Thomas Bareiß, CDU – zur Aufzeichnung

Vom 1. bis 3. September war #wählbar2021 ON TOUR im Wahlkreis 295 Zollernalb Sigmaringen unterwegs. Wie bereits im Juli diskutieren wir mit Wählenden in Albstadt, Balingen und Sigmaringen, mit welchen Maßnahmen wirksamerer Klimaschutz vorangebracht werden kann. In Balingen stellte sich dann der Kandidat der CDU und parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Thomas Bareiß den Fragen von #wählbar2021. In der durchaus konktroversen Debatte ging es um wirksamere Wege der CO2-Bepreisung, Maßnahmen zum Ausbau erneuerbarer Energien, einen vorgezogenen Kohleausstieg sowie die Wärme- und Mobilitätswende.

Hier geht es zur Aufzeichnung.

Bereits auf einer früheren Tour im Juli hatte #wählbar2021 mit Robin Mesarosch (SPD) und Johannes F. Kretschmann (B90/Die Grünen), gesprochen. Die Kandidierenden können hier verglichen werden.

Zum Abschluss waren wir dann bei der von den Fridays for Future Sigmaringen organisierten Podiumsdiskussion in Winterlingen vor Ort. Aus dem Publikum heraus fragten wir den FDP-Kandidaten Stephan Link nach der Wirkung des vorgeschlagenen CO2-Deckels, Robin Mesarosch von der SPD nach den Chancen eines früheren Kohleausstiegs, Thomas Bareiß nach dem vom Expertenrat der Bundesregierung als unzureichend eingeschätzten Sofortprogramms zur Wärmewende und Johannes Kretschmann von den Grünen nach den Transaktionskosten eines Energiegeldes. Die Antworten sowie alle weiteren Fragen finden Sie ab zirka 1:40:35 Std. hier.

Alle weiteren Events hier sowie Infos zu unserer Mitmach-Tour per Rad.

#wählbar2021 ON TOUR diskutierte mit Kandidierenden in Oberhausen – zur Aufzeichnung

Am 29. August war die „Wähl-Bar“ zu Gast im Wahlkreis 117 Oberhausen Wesel III. In Kooperation mit dem Bündnis zum Erhalt des Sterkrader Waldes diskutierten wir im Ev. Jugend- und Kulturzentrum Emscherdamm in Oberhausen-Holten mit den Kandidierenden von Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und SPD u. a. die Themen Energiwende und Klimaschutz im Allgemeinen, klimaneutrale Mobilität und CO2-Bepreisung.

Es diskutierten für Bündnis 90/Die Grünen, Stefanie Weyland

für Die Linke, Sascha Wagner und

für die SPD Dirk Vöpel.

Trotz merhfacher Anfrage waren Marie-Luise Dött von der CDU und Roman Müller-Böhm nicht für einen Termin zu gewinnen.

Moderiert wurde die Veranstaltung von Eileen Krauße und Ulf Sieberg.

Die Aufzeichnung finden Sie hier.

#wählbar2021 ON TOUR diskutierte mit Kandidierenden in Paderborn – zur Aufzeichnung

Vom 26. bis 28. August war die „Wähl-Bar“ zu Gast im Wahlkreis 137 Paderborn. In Kooperation mit Parents for Future Paderborn diskutierten wir beim Klimafestival auf dem Paderborner Rathausplatz mit den Kandidierenden von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke, FDP und SPD die Themen Energiwende und Klimaschutz im Allgemeinen, das Thema Wärmewende, das Thema klimaneutrale Industrie bzw. Wirtschaft und das Thema klimaneutrale Mobilität.

Es diskutierten für Bündnis 90/Die Grünen, Jörg Schlüter

für die CDU, Dr. Carsten Linnemann

für Die Linke, Martina Schu

für die FDP Roze Özmen und

für die SPD Burkhart Blienert.

Moderiert wurde die Veranstaltung von Henning Meschede und Ulf Sieberg.

#wählbar2021 ON TOUR beim #AugusteRiseUp in Berlin

Am 17.07. war Wählbar2021 mit einem Redebeitrag bei der Laufdemo in Rahmen des „Auguste Rise Up“ in Berlin vertreten. Neben Extinction Rebellion haben FFF Berlin, Omas gegen Rechts, die Naturfreundejugend und weitere Umweltverbände zu dem Protestmarsch aufgerufen. Los ging es mit zwei getrennten Protestzügen an der SPD- bzw. CDU-Parteizentrale, die sich am Brandenburger vereinigt und schließlich am Invalidenpark geendet haben. Bei dem Redebeitrag von Wählbar2021 hat Philipp George vom CO2 Abgabe e.V. betont, dass sich alle Kandidierenden mit Klimaschutzfragen und damit mit Zukunftsfragen beschäftigen müssen, wenn sie am 26.09. in den deutschen Bundestag einziehen wollen. Außerdem gab es am Ende die Einladung auf Waehlbar2021.de selbst nachzuschauen, ob schon alle Kandidierende aus dem eigenen Wahlkreis Farbe bekannt haben und falls nicht eine freundliche Aufforderung zu senden.

Nachschauen können Sie den Redebeitrag hier (2:58 – 3:03).

Die weiteren Stationen von #wählbar2021 ON TOUR erfahren Sie hier.